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Die Auswahl des geeigneten Messverfahrens und die Festlegung auf den Umfang der Bestandsaufnahme wird bestimmt durch: - die geplante Veränderung von Nutzung
oder Mietfläche
- die vorhandene Bausubstanz
(Mauerwekksbau, Skelettbau,
Raumstruktur in Leichtbauweise) |
GEWERBEIMMOBILIEN- Grundrisse mit Flächennachweis als Anlage zum Mietvertrag
(GIF-H, GIF-G, DIN 277)
→ Beispiel GIF - Nachweise der Miet- und Gemeinschaftsflächen
(z. B. für Betriebskostenabrechnung)
→ Beispiel Flächennachweis- Bestandsgrundrisse als Grundlage für kleine Umbaumaßnahmen
(z. B. Versetzen der Trennwände für Büro- und Besprechungsflächen)
→ Beispiel Umbau - Komplettvermessen von Gebäuden (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
für komplexe Eingriffe in Bausubstanz und Statik
→ Beispiel Komplettvermessung - Grundrisse für Möblierungsvariante oder mit Aufnahme von
Beleuchtung, Medienanschlüssen, Bodentanks, Fensterflächen usw.
→ Beispiel Grundriss Gewerbe - Aufnahme von Gewerbeflächen mit Nutzungszuordnung für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
→ Beispiel Gewerbe Nutzung - Erstellung von Brandschutzplänen → Beispiel Brandschutzpläne |